
Wasserschaden? Kein Grund zur Panik!
Von Mietminderung bis Schadensersatz – als Mieter hast du so einige Möglichkeiten.
Welche Kosten ersetzt werden, hängt von der Ursache des Schadens und den bestehenden Versicherungen ab.
Mietminderung
Um bei einem Wasserschaden eine Mietminderung geltend zu machen, muss der Mieter nachweisen können, dass durch den Schaden erhebliche Einschränkungen in der Wohnung entstanden sind.
Wie hoch die Mietminderung ausfällt, wird je nach Ausmaß der Beeinträchtigung entschieden.
Dafür werden sogenannte Mietminderungstabellen herangezogen, in denen genaue Parameter definiert sind.
Kann die Minderung durchgesetzt werden, wird die Miete entweder unter Vorbehalt gekürzt oder bereits gezahlte Beträge ggf. erstattet.
Schadensersatz
Damit du von der Versicherung Schadensersatz erhältst, solltest du den Schaden unbedingt sofort der zuständigen Versicherung melden. Welche Versicherung in welchem Fall zuständig ist, haben wir dir bereits hier erklärt.
Bewahre unbedingt alle Belege auf – etwa Fotos, Rechnungen oder Protokolle –, um im Zweifelsfall auf der sicheren Seite zu stehen. Nach erfolgreicher Prüfung kannst du Schadensersatz für Reinigungsarbeiten, Trocknungskosten oder erhöhte Stromkosten durch Trocknungsgeräte erhalten.
Dein zuständiges Trocknungsteam – also wir (😋) muss von dir nicht bezahlt werden, auch das übernimmt deine Versicherung.
Wenn du jetzt noch offene Fragen hast, dann kontaktiere uns gern!





