Albtraum statt Urlaubstraum.

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Was ist, wenn Sie aus Ihrem wohlverdienten Sommerurlaub kommen und Ihre Wohnung einem Wasserschaden zum Opfer gefallen ist?

Gerade noch erholt die Tür aufgeschlossen, um dann mit bösem Erwachen festzustellen, dass von oben Wasser in die Wohnung gelaufen ist. Zwischen gepackten Koffern herrscht da häufig große Aufregung und Ratlosigkeit. Wir wollen kurz und knapp die wichtigsten ersten Schritte aufzeigen, die sie in einem solchen Fall zu tun haben.

Als Mieter muss zunächst der Vermieter oder Eigentümer in Kenntnis gesetzt werden. Wenn Sie selbst Eigentümer sind, müssen Sie Ihre Gebäudeversicherung kontaktieren. Falls Ihr Inventar beschädigt wurde, melden Sie den Schaden Ihrer Hausratversicherung. In beiden Fällen gilt es, sofort zu reagieren und keine unnötige Zeit verstreichen zu lassen.
Um den Schaden zu minimieren, sollten auch Sofortmaßnahmen ergriffen werden, sprich: Stehendes Wasser so weit es geht aufnehmen und Gegenstände sowie Dokumente in Sicherheit bringen. Türen und Fenster sollten geöffnet werde, um die Räume und das Gebäude gut durchzulüften und um Schimmelbildung zu vermeiden.

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